Umverteilung von Mitteln für den Erwerb von 533 Wohneinheiten im Rahmen des RRF
Die Verordnung Nr. 194/2026 formalisiert die Änderung und Umverteilung der Haushaltsbelastungen für den Erwerb von 533 Wohneinheiten im Rahmen des ARP mit einer Gesamtinvestition von 115.515.896,32 €.
Die Belastungen sind nun wie folgt gestaffelt: 44.289.563,45 € im Jahr 2024, 64.900.793,51 € im Jahr 2025 und 6.325.539,36 € im Jahr 2026. Die Umsetzung erfolgt durch IHM - Investimentos Habitacionais da Madeira, EPERAM.
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