ARAE gewährt zwei Mitarbeiterinnen eine Fehlgeldentschädigung
Durch den Gemeinsamen Erlass Nr. 30/2026 wurde den Mitarbeiterinnen Adriana Vieira Silva und Sofia Raquel Mendes Martins Pereira von der Regionalbehörde für Wirtschaftstätigkeiten (ARAE) eine Fehlgeldentschädigung gewährt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Risiken auszugleichen, die mit der Handhabung, dem Transport und der Verwahrung von Werten, Bargeld und Dokumenten mit einem jährlichen Wert von mindestens 50.000,00 € verbunden sind.
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