Regionalregierung unterstützt Reisen von fünf Sportverbänden auf Madeira
Der Rat der Regionalregierung genehmigte in der Plenarsitzung vom 30. April 2026 den Abschluss von fünf Programmen zur Sportentwicklung (CPDD), um die Kosten für Reisen und Tagegelder von Sportakteuren mitzufinanzieren. Diese Unterstützung zielt darauf ab, die durch die Insellage bedingten Mehrkosten abzumildern und die Teilnahme von Athleten, Trainern und Funktionären an regionalen und nationalen Wettbewerben zu gewährleisten.
Die begünstigten Einrichtungen und die jeweiligen Unterstützungen sind:
- Bridge-Verband von Madeira: Bis zu 8.958,00 € (Beschluss Nr. 423/2026) für nationale Wettbewerbe.
- Judo-Verband der Autonomen Region Madeira: Bis zu 9.313,00 € (Beschluss Nr. 424/2026) für nationale Wettbewerbe und Regionalauswahlen.
- Schwimmverband von Madeira: Bis zu 55.114,00 € (Beschluss Nr. 425/2026) für nationale Wettbewerbe und Regionalauswahlen.
- Rollsportverband von Madeira: Bis zu 66.435,84 € (Beschluss Nr. 426/2026) für nationale, regionale (Porto Santo) und Regionalauswahlen.
- Sportfischereiverband der Autonomen Region Madeira: Bis zu 53.377,30 € (Beschluss Nr. 427/2026) für nationale und regionale (Porto Santo) Wettbewerbe.
Die Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 laufen, werden von der Regionaldirektion für Sport verwaltet, wobei das Regionalsekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie mit der Genehmigung beauftragt ist.
Verwandte Artikel
Maximale Kraftstoffpreise auf Madeira ab 18. Mai aktualisiert
Die Regionalregierung hat die neuen maximalen Verkaufspreise für Kraftstoffe genehmigt, die am kommenden Montag in Kraft treten.
Regionalregierung gewährt fünf Sportvereinen Zuschüsse für Reisekosten
Die Regionalregierung von Madeira hat Sportentwicklungsverträge mit fünf regionalen Vereinen genehmigt, um die Reisekosten für die Saison 2025/2026 zu unterstützen.
Regionalregierung ändert Regeln für das Medienförderprogramm MEDIARAM
Die Verordnung Nr. 207/2026 führt Änderungen an der MEDIARAM-Regelung ein und passt Antragsfristen sowie finanzielle Unterstützungsgrenzen an.