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Neue Dienstleistungsverordnung für die regionale Bewässerung durch ARM genehmigt

Die Verordnung Nr. 199/2026 wurde veröffentlicht, mit der die neue Dienstleistungsverordnung für die Bewässerung des multimunizipalen Wasser- und Abfallsystems der Autonomen Region Madeira genehmigt wird. Dieses Dokument legt die Regeln für den Betrieb, die Verwaltung und die Verteilung von Bewässerungswasser fest, mit dem Ziel, Effizienz und Transparenz in der Beziehung zwischen der Verwaltungseinheit, ARM - Águas e Resíduos da Madeira, S.A., und den Nutzern zu gewährleisten.

Hauptaspekte der Verordnung:

  • Geografischer Anwendungsbereich: Umfasst neun Verteilungssysteme, darunter die Bewässerungssysteme von Funchal (H01), Câmara de Lobos-Ribeira Brava (H02), Calheta-Ponta do Sol (H03), Calheta (H04), São Vicente-Santana (H05), Santana-Machico (H06), Machico (H07), Santa Cruz-Funchal (H08) und das Versorgungsnetz von Porto Santo (B02).
  • Rechte und Pflichten: Definiert die Verpflichtungen der Nutzer, einschließlich der Wartung privater Netze und der Einhaltung von Bewässerungsplänen, sowie die Verantwortlichkeiten der ARM, S.A. bei der Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur.
  • Vertragsmanagement: Legt Verfahren für den Abschluss, die Aussetzung und die Kündigung von Lieferverträgen sowie Regeln für die Aktualisierung der Eigentumsverhältnisse und die Erhöhung der Durchflussmengen fest.
  • Schutz der Infrastruktur: Verstärkt die Notwendigkeit einer vorherigen Stellungnahme der ARM, S.A. für alle Eingriffe oder Arbeiten, die das öffentliche Bewässerungsnetz beeinträchtigen könnten, um die Integrität der Kanäle und Reservoirs zu gewährleisten.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle bestehenden sowie für zukünftig abzuschließende Verträge.

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