Regionalregierung korrigiert Budgetzuweisung für ACAPORAMA-Unterstützung
Der Regionalregierungsrat hat durch die Resolution Nr. 247/2026, die am 22. April 2026 im Amtsblatt der Autonomen Region Madeira (JORAM) veröffentlicht wurde, eine Ungenauigkeit in Punkt 11 der Resolution Nr. 202/2026 vom 7. April korrigiert.
Diese Änderung zielt darauf ab, die korrekte haushaltsmäßige Zuordnung des mit dem Verband der Casas do Povo der Autonomen Region Madeira (ACAPORAMA) geschlossenen Programmvertrags sicherzustellen. Die Einrichtung erhält eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Höchstbetrag von 16.341,26 € für ihren Betrieb im Jahr 2026.
Die neue Fassung von Punkt 7 stellt klar, dass die Ausgaben aus dem Programmvertrag dem Regionaldirektorat für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuzuordnen sind, mit folgenden technischen Details:
- Organische Klassifizierung: 48 9 50 02 00
- Funktionale Klassifizierung: 42
- Wirtschaftliche Klassifizierung: D.04.07.01.AF.K0
- Finanzierungsquelle: 381
- Programm: 44
- Maßnahme: 12
- Projekt: 52989
- Fonds: 4381000738
- Finanzzentrum: M100607
- Kostenstelle: M100A63100
- Verpflichtung Nr.: CY 52606838
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